§ 6 Subunternehmer
Die rheinland relations GmbH behält sich das Recht vor, für die Erfüllung von Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Diese werden sorgfältig ausgewählt und geprüft. Die Agentur bleibt in jedem Fall für die Qualität der erbrachten Leistungen verantwortlich und bleibt für den Kunden der alleinige Ansprechpartner. Eine direkte Haftung der Agentur für Fehler oder Versäumnisse von Subunternehmern, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, ist jedoch ausgeschlossen.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z. B. an Entwürfen und Konzeptionen der rheinland relations GmbH, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Kunden bei der rheinland relations GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
(2) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über.
(3) Die rheinland relations GmbH überträgt dem Kunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit vollständiger Zahlung des Auftrags die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen.Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen bekannten und zukünftigen Medien.
- Das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, einschließlich der Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechte.
- Das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung, einschließlich der Nutzung der bearbeiteten oder umgestalteten Werke.
- Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, z.B. im Internet.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der rheinland relations GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse vor der vollständigen Zahlung zu verwenden oder zu verwerten.
(4) Die rheinland relations GmbH ist zur Eigenwerbung unter Namensnennung des Kunden und Beschreibung ihrer Leistungen in angemessener Form berechtigt.
§ 8 Verbindlichkeit von Freigaben
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der rheinland relations GmbH sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen entscheidungsbefugt sind.
Verspätete Freigaben durch den Kunden können zu Verzögerungen im Projektablauf führen. Die Agentur haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten.
§ 9 Rechnungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
(3) Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche gegen die Forderungen der rheinland relations GmbH nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung der rheinland relations GmbH ist auf direkte Schäden begrenzt, die unmittelbar durch die Leistungen verursacht wurden. Indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(2) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der rheinland relations GmbH. Der Kunde ist dafür verantwortlich, solche Prüfungen durch spezialisierte Anwälte durchführen zu lassen.
(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden am Leben, am Körper oder an der Gesundheit des Kunden oder seiner Angestellten, die auf Pflichtverletzungen der rheinland relations GmbH beruhen.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern der rheinland relations GmbH keine Arglist vorzuwerfen ist.
§ 11 Datenschutz
Die rheinland relations GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung der rheinland relations GmbH einsehbar.
§ 12 Force Majeure (Höhere Gewalt)
Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, entbinden die Parteien für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn.
Bonn, den 17.06.2025