AGB

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Allgemeine Rechte und Pflichten aller Geschäftsbeziehungen der rheinland relations GmbH bestimmen sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung an die rheinland relations GmbH, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von rheinland relations GmbH schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

§ 2 Vergütung, Kostenvoranschläge, Fremdkosten

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze (netto) der rheinland relations GmbH nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Alternativ können die Vergütung auch auf Basis von Pauschalen, projektbezogenen Angeboten oder monatlichen Retainern erfolgen. 

Chefberatung & Konzeption
Beratung & Konzeption
Redaktion & Suchmaschinenoptimierung
Webentwicklung & Suchmaschinenoptimierung
Art Director
Grafik & Design
Projektmanagement/-administration

180,00 EUR
125,00 EUR
110,00 EUR
130,00 EUR
130,00 EUR
115,00 EUR
110,00 EUR

(2) Die rheinland relations GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20 Prozent werden dem Kunden angezeigt. 

(3) Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Musikern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä., sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Fremdkosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden beauftragt.

(4) Eine Überschreitung des in genehmigten Kostenvoranschlägen ausgewiesenen Aufwands um bis zu 10 % ist von der Genehmigung des beauftragenden Unternehmens umfasst, sofern die Überschreitung rechtzeitig und begründet mitgeteilt wird. Überschreitungen, die diesen Rahmen übersteigen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

 

§ 3 Kündigung / Stornieren oder Ändern von Aufträgen

Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners oder bei Änderungen der Aufträge hat rheinland relations GmbH Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Leistungen und Fremdkosten in der von rheinland relations GmbH jeweils nachgewiesenen Höhe. Mehrkosten, die durch die Änderung ordnungsgemäß erteilter, nicht mangelhaft ausgeführter Projektaufträge entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind von ihm zu tragen. 

Bei laufenden Projekten oder Retainern beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

 

§ 4 Rücktritt von der rheinland relations GmbH

Die rheinland relations GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls: 

  • Aufträge des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen;
  • der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder seine Zahlungen eingestellt hat; 
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. 

 

§ 5 Treuebindung an den Kunden

(1) Die Treuebindung gegenüber dem Kunden verpflichtet die rheinland relations GmbH zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z. B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.

(2) Die rheinland relations GmbH ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

 

§ 6 Subunternehmer

Die rheinland relations GmbH behält sich das Recht vor, für die Erfüllung von Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Diese werden sorgfältig ausgewählt und geprüft. Die Agentur bleibt in jedem Fall für die Qualität der erbrachten Leistungen verantwortlich und bleibt für den Kunden der alleinige Ansprechpartner. Eine direkte Haftung der Agentur für Fehler oder Versäumnisse von Subunternehmern, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, ist jedoch ausgeschlossen.

 

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z. B. an Entwürfen und Konzeptionen der rheinland relations GmbH, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Kunden bei der rheinland relations GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

(2) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über.

(3) Die rheinland relations GmbH überträgt dem Kunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit vollständiger Zahlung des Auftrags die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen.Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen bekannten und zukünftigen Medien.
  • Das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, einschließlich der Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechte.
  • Das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung, einschließlich der Nutzung der bearbeiteten oder umgestalteten Werke.
  • Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, z.B. im Internet.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der rheinland relations GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse vor der vollständigen Zahlung zu verwenden oder zu verwerten.

(4) Die rheinland relations GmbH ist zur Eigenwerbung unter Namensnennung des Kunden und Beschreibung ihrer Leistungen in angemessener Form berechtigt.

 

§ 8 Verbindlichkeit von Freigaben

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der rheinland relations GmbH sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen entscheidungsbefugt sind.

Verspätete Freigaben durch den Kunden können zu Verzögerungen im Projektablauf führen. Die Agentur haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten.

 

§ 9 Rechnungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.

(3) Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche gegen die Forderungen der rheinland relations GmbH nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 10 Haftung

(1) Die Haftung der rheinland relations GmbH ist auf direkte Schäden begrenzt, die unmittelbar durch die Leistungen verursacht wurden. Indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

(2) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der rheinland relations GmbH. Der Kunde ist dafür verantwortlich, solche Prüfungen durch spezialisierte Anwälte durchführen zu lassen.

(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden am Leben, am Körper oder an der Gesundheit des Kunden oder seiner Angestellten, die auf Pflichtverletzungen der rheinland relations GmbH beruhen.

(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern der rheinland relations GmbH keine Arglist vorzuwerfen ist.

 

§ 11 Datenschutz

Die rheinland relations GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung der rheinland relations GmbH einsehbar.

 

§ 12 Force Majeure (Höhere Gewalt)

Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, entbinden die Parteien für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn.

Bonn, den 17.06.2025