» Versicherung für Firmenevents: Unfälle auf Betriebsfeiern richtig absichern
Houserunning, Westernfest oder eine Drachenboottour auf dem Rhein: Zum Zweck des Teambuildings laden viele Unternehmen ihre Mitarbeiter zu Firmenevents oder Betriebsfeiern ein. Dafür, dass sie dort den richtigen Ton treffen und das Programm die Mitarbeiter begeistert, haben sie ja uns. Doch was passiert, wenn es während der Veranstaltung zu einem Unfall kommt – zahlt die Versicherung?
Versicherung bei Betriebsfeiern: Vorsicht bei Incentives!
Ob ein Unfall bei einem Ausflug, einer sportlichen Betätigung, beim Herumtollen oder beim Restaurantbesuch passiert, spielt im Rahmen einer Betriebsfeier keine Rolle. In diesen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Obligatorisch ist laut VBG jedoch, dass der Betriebsausflug offiziell von der Unternehmensleitung geplant und begleitet wird – oder diese Aufgaben entsprechend delegiert werden.
Wichtig: Alle Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen. Das Feierabendbierchen der Abteilungsleiter ist unfallversicherungstechnisch also keine Betriebsveranstaltung. Das Gleiche gilt für Incentive-Veranstaltungen, die nur einen Teil der Belegschaft betreffen. Hier ist laut Experten der Abschluss einer entsprechenden eventbezogenen Zusatzversicherung angeraten.
Houserunning oder Drachenbootfahrt: Wie sind Arbeitgeber bei Firmenevents versichert? Quelle: Kletterturm Brühl (Unsplash)
Gäste und Familienmitglieder fallen auf der Betriebsfeier aus der Versicherung
Selbstverständlich können auch Familienangehörige, Gäste oder ehemalige Mitarbeiter am Firmenevent teilnehmen. Allerdings besteht für sie kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Versicherung bei alkoholbedingten Unfällen während der Betriebsfeier
Mitarbeiter können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie während eines Firmenevents oder einer Betriebsfeier Alkohol zu sich nehmen. Den Alkoholausschank zu gestatten, ist daher laut Bundesverwaltungsgericht keine haftungsrechtlich relevante Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Sollte das Event gewisse Anforderungen an die Koordination der Mitarbeiter stellen, sollten Arbeitgeber allerdings darauf hinweisen, dass man den Alkoholgenuss vor und während des Events nicht empfiehlt. In diesem Fall ist man haftungstechnisch auf der sicheren Seite (Quelle: Anwalt.de).
Grundsätzlich sind Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsort durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Allerdings gilt dies nicht für alkoholbedingte Unfälle und für den Fall, dass ein Mitarbeiter die Veranstaltung aus privaten Gründen verlässt.
Die Betriebsfeier ist zu Ende, wenn der Chef es sagt. Meistens.
Zu guter Letzt lässt uns die VBG wissen: Der Versicherungsschutz endet, wenn die Unternehmensleitung oder eine von ihr beauftragte Person den Betriebsausflug für beendet erklärt. Das wiederum haben wir bislang selten erlebt.
In der Rechtsprechung wird das Veranstaltungsende übrigens überwiegend dann angenommen, wenn eine deutliche Mehrzahl der Mitarbeiter die Veranstaltung bereits verlassen hat. Selbst wenn der Chef noch mit einigen wenigen Beschäftigten weiterfeiert, kann das bereits Privatsache sein (Quelle: Haufe).
Betriebsfeier: Wie bin ich abgesichert?
Ein Plakat der VBG gibt anschaulich Auskunft über die verschiedenen Versicherungsfälle bei Betriebsfeiern. Das Plakat dazu finden Sie hier: